Zustiftung oder eigene Stiftung?
Kranich mit Nachwuchs © Dieter Damschen
Eine selbständige Stiftung zu gründen erfordert ein bestimmtes Mindestkapital. Die Höhe ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Eine Stiftung einzurichten und zu verwalten ist aufwendig. Möchten oder können Sie keine eigene Stiftung gründen, aber das Anliegen „Kranich-Schutz am Schaalsee“ dauerhaft unterstützen, bietet sich eine Zustiftung an. Dies ist ab einer Kapitaleinlage in Höhe von 3.000,- EUR möglich. Nur der (Zins-)Ertrag Ihrer Zustiftung wird für die Schutz-Projekte verwendet. Ihre Kapitaleinlage bleibt dauerhaft erhalten und wird von der Stiftung Biosphäre Schaalsee als sichere Anlage verwaltet.
Seit 2014 können auch Stiftungen Zustiftungen an die Stiftung Biosphäre Schaalsee durchführen. Mit Zustiftungen können Sie den dauerhaften Betrieb der Stiftung Biosphäre Schaalsee unterstützen.
Nach der im Herbst 2007 rückwirkend zum 1.1.2007 in Kraft getretenen Änderung des Einkommensteuerrechts in § 10 b) EStG können nun auch Zustiftungen in schon länger bestehende Stiftungen („Altstiftungen“) bis zu einem Höchstbetrag von € 1 Million im Jahr der Zuwendung und in den neun folgenden Veranlagungszeiträumen vom Zustifter als Sonderausgabe in seiner Einkommensteuererklärung abgezogen werden. Weitere Informationen über die steuerlichen Vorteile des Zustiftens zum Download.
Die Stiftung Biosphäre Schaalsee bietet Ihnen bei einer größeren Zustiftung die Einrichtung einer namensbezogenen Unterstiftung unter ihrem Dach an. Mit Ihrer eigenen Stiftung fördern Sie ganz konkrete Projekte im “Kranich-Schutz am Schaalsee”, die auch zur mittelbaren Sicherung der Lebensbedingungen für die Kraniche und zum Schutz des Klimas beitragen. In der Umweltbildung kann der Ertrag aus Ihrer Zustiftung Kinder und Jugendliche als Mitstreiter für den Kranich-Schutz gewinnen. Den Förderschwerpunkt bestimmen Sie.
Vorsitzender, Stiftung Biosphäre Schaalsee
Mobil: 0171 / 70 54 922
E-Mail: info@kranich-schutz.de